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Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) - Verwaltungswirt (m/w/d) / Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d)

 

Eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung bietet Ihnen ein breites Aufgabenspektrum sowie zahlreiche Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten. Folgende Ausbildungen werden im Landratsamt Main-Spessart angeboten:


 

  • Ausbildung zum Verwaltungswirt (m/w/d) (2. Qualifikationsebene)
     

oder - sofern Sie zum Einstellungszeitpunkt über eine Hochschulreife verfügen -
 

  • Dualer Studiengang zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) (3. Qualifikationsebene)

 


Voraussetzung ist jeweils die Teilnahme am schriftlichen Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA). Die Online-Anmeldung zum schriftlichen Auswahlverfahren können Sie unter www.lpa.bayern.de vornehmen. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Anmeldefristen und zum genauen Termin der Auswahlprüfung.


Wichtig:

Bei Interesse bitte bei der Anmeldung „Landkreis Main-Spessart“ als Arbeitsort auswählen.


Die Anmeldung zum schriftlichen Auswahlverfahren für die 2. Qualifikationsebene ist bis Anfang Mai des Vorjahres möglich

Die Anmeldung zum schriftlichen Auswahlverfahren für die 3. Qualifikationsebene muss bis Anfang Juli des Vorjahres erfolgen.


Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihnen eine Bewerbungs-ID vom LPA mitgeteilt, die Sie abspeichern sollten. Können Sie sich nicht online anmelden, stellen wir Ihnen Anmeldeanträge in Papierform zur Verfügung. Der Prüfungsort für die Auswahlprüfung kann im Online-Antrag ausgewählt werden. Die Einladungen hierzu werden vom LPA versandt. Sollten Sie den Termin versäumen, gibt es leider keinen Ersatztermin.

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens gilt ausschließlich für das auf das Prüfungsjahr folgende Einstellungsjahr (z.B. Prüfung in 2023 – Einstellung in 2024).

Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte erst dann an das Landratsamt Main-Spessart, wenn wir Sie hierzu auffordern. Wir erhalten die Prüfungsergebnisse direkt vom LPA und laden erst dann die Bewerber (m/w/d) mit den besten Platzziffern zur Bewerbung und zum Vorstellungsgespräch ein.


Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung.

Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.