Das Amt für soziale Leistungen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerber*innen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg, die sich als freiberufliche Berufsbetreuer*in auf selbständiger Basis qualifizieren möchten.
Für die Durchführung des Registrierungsverfahrens, an dessen Ende die Berufszulassung steht, ist die Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg als Stammbehörde zuständig.
Die freiberufliche Tätigkeit kann in Voll- oder Teilzeit ausgeübt werden.
Die Vergütung erfolgt quartalsweise durch das Amtsgericht Aschaffenburg / Alzenau. Die Höhe der Vergütung und vertiefte Informationen zum Berufsbild sowie zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Berufliche Betreuerin/beruflicher Betreuer; Beantragung der Registrierung / Stadt Aschaffenburg
Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Gemäß § 1814 BGB i.V.m. § 1821 BGB unterstützen und vertreten Berufsbetreuer*innen Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung bei der Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten eingeschränkt sind. Sie beachten dabei den Wunsch des Betroffenen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
- Die Aufgabenbereiche werden in jedem Einzelfall individuell durch das Betreuungsgericht festgelegt und können u.a. administrative, finanzielle oder gesundheitliche Angelegenheiten umfassen. Auch mit Freiheitsentzug verbundene Maßnahmen können in den Aufgabenbereich der Berufsbetreuer*innen fallen.
- Die Tätigkeit umfasst neben dem regelmäßigen, persönlichen Kontakt zur betreuten Person die intensive Zusammenarbeit mit Behörden, Sozialleistungs- und Versicherungsträgern, Ärzten, ambulanten Diensten, etc.
Folgende Voraussetzungen sind für die Registrierung als Berufsbetreuer*in zu erfüllen:
- ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung jedweder Fachrichtung
- Vorliegen der persönlichen Eignung nach § 23 Absatz 1 BtOG
- Vorliegen der rechtlichen Zuverlässigkeit nach § 23 Absatz 2 BtOG: Es dürfen in den letzten drei Jahren keine zur Führung einer Betreuung relevanten Verfahren anhängig sein. Es darf kein Berufsverbot vorliegen nach § 70 StGB sowie nach § 132a StPO. Es darf in den letzten drei Jahren kein Widerruf der Registrierung nach § 27 BtOG erfolgt sein. Die Vermögensverhältnisse müssen geordnet sein.
- Vor der Registrierung bei der Stammbehörde als Berufsbetreuer*in müssen Bewerber*innen, gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BtOG, umfangreiche Sachkunde von 270 Stunden in 11 Modulen nachweisen. Kenntnisse aus Aus-/Weiterbildung/Studium oder Berufserfahrung können ggf. teilweise in einzelnen Modulen angerechnet werden. Fehlende Sachkunde wird durch die Stammbehörde festgestellt und von den Bewerber*innen mit einer Prüfung in diesen Modulen bei einem zertifizierten Sachkundeanbieter abgeschlossen. Die Sachkundekosten sind von den Bewerber*innen zu tragen.
- Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen sowie Volljurist*innen benötigen keinen weiteren Nachweis der Sachkunde und können bei Vorliegen der persönlichen Eignung und der rechtlichen Zuverlässigkeit sofort als Berufsbetreuer*in registriert werden.
Weiterhin sollten Sie mitbringen:
- Zuverlässigkeit, sowie Belastbarkeit
- Organisationstalent und gutes Zeitmanagement
- Fähigkeit, den Betreuungsprozess zielführend zu steuern
- empathische, kommunikative Persönlichkeit
- Freude am Umgang mit unterschiedlichsten Menschen aus verschiedenen Nationalitäten
- Toleranz und unbedingte Akzeptanz von fremden Lebensentwürfen
- hohe Frustrationstoleranz
- Freude am Umgang mit Ämtern und Institutionen sowie bei der Beantragung von Leistungen aus allen Sozialgesetzbüchern
Der Beruf des Berufbetreuers /der Berufsbetreuerin bietet Ihnen:
- zukunfts- und krisensichere Tätigkeit auf selbstständiger Basis
- gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch freie Zeiteinteilung
- Begleitung in der ersten Zeit Ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in
- Anbindung an eine Intervisionsgruppe zur Vernetzung mit anderen Berufsbetreuer*innen
- Organisation von Stammtischen zum fachlichen Austausch für die Berufsbetreuer*innen
- Organisation von einem jährlich stattfindenden Austauschtreffen mit den Richter*innen und Rechtspfleger*innen vom Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg/Alzenau.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Stephanie Müller Frau Veronika Fries
Tel. 06021/330 1593 Tel. 06021/330 1646
Betreuungsstelle Betreuungsstelle
Amt für soziale Leistungen Amt für soziale Leistungen
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung mit
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Ihre Berufs- und Studienabschlüsse
- qualifizierte Arbeitszeugnisse
an: betreuungsstelle@aschaffenburg.de
bis zum 05.07.2026.