Im Hinblick auf die kontinuierliche Weiterentwicklung und Qualifikation unserer Mitarbeitenden möchte die Stadt berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen der Mitarbeitenden fördern. Ziel dieser Förderung ist es, unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, sich fachlich und persönlich weiterzubilden und somit ihre Kompetenzen zu erweitern.
Wir bieten für folgende Bereiche eine Förderung der Aufstiegsqualifizierung an:
- zwei Plätze für Ausbildungen der Verwaltung und Technik (für Eingruppierungen ab E 5)
- fünf Plätze für Ausbildungen im Sozial- und Erziehungsdienst
- drei Plätze für den BA bzw. Verwaltungswirt:in für die Bereiche Verwaltung und Technik (für Eingruppierungen ab E 9b)
Hinweis: Eine Förderung für den Master (ab E 13 bzw. für den höheren Dienst) nehmen wir in der AQF-Ausschreibung 2026 wieder auf.
Unser konkretes Angebot:
- eine Kostenübernahme von 50 %, max. 2.375 €
- Freistellung von 20 Tagen für die gesamte Maßnahme
- Zusätzlich erhalten die Beschäftigten während der Aufstiegsqualifizierung zum/zur Verwaltungsfachwirt:in gem. Nr. 7 Abs. 3 und 4 der Vorbemerkungen eine persönliche Zulage zur Eingruppierung der Planstelle nach den Regelungen der Vorbemerkung. Die weiteren Beschäftigten der Qualifizierungsmaßnahmen erhalten monatlich einen Qualifizierungsbonus von bis zu 300 €. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Qualifizierungsbonus anteilig. Beamt:innen sind vom Qualifizierungsbonus aus dienstrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- inhaltliche Nähe der angestrebten Qualifizierung zur klassischen Anforderung (Inhaltsvergleich mit z. B. Verwaltungsfachwirt:in, Ingenieurwesen etc., jedoch mind. 50% Übereinstimmung)
- unbefristeter Vertrag mit der Stadt Ostfildern
- die o.g. Angebote gelten für die Aufstiegsmaßnahmen im sozialen Bereich, wenn die Mitarbeitenden die Voraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit (BAG) für eine Förderung nicht erfüllen. Für die Förderung der BAG müssen die Mitarbeitenden eine zweijährige Ausbildung absolvieren und dürfen in den letzten vier Jahren nicht in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben.
Teilnehmen können Mitarbeitende, die entweder im Jahr 2025 mit einer Qualifizierungsmaßnahme beginnen oder diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt begonnen haben.
Das Verfahren:
Um eine gerechte und transparente Förderung zu gewährleisten, bewerben Sie sich bitte über Check-In bis zum 15.06.2025 mit einem Anschreiben, in dem Sie Ihre Motivation und Ihre persönlichen Ziele mit der Aufstiegsqualifizierung formulieren sowie mit Angabe der Qualifizierungsmaßnahme (Lehrgang I, II, Bachelor usw.). Fügen Sie bitte zudem einen fortgeschriebenen Lebenslauf sowie ein Empfehlungsschreiben Ihrer/Ihres Vorgesetzten bei. Soweit eine Zusage für Ihre Aufstiegsqualifizierung vorliegt, bitten wir Sie um eine Kopie der Zusage. Im Juni/Juli werden optional Auswahlgespräche mit der Verwaltungsführung geführt. Bei der Auswahl der Fördermaßnahmen werden zugesagte Plätze für die Qualifizierungsmaßnahme, die inhaltliche Nähe zur klassischen Anforderung (Inhaltsvergleich mit z.B. Verwaltungsfachwirt:in, Ingenieurwesen etc., jedoch mind. 50% Übereinstimmung), die Motivation des/der Bewerbenden und optional das Motivationsgespräch berücksichtigt. Die Fördermaßnahmen beginnen dann ab September/Oktober 2025.
Im Rahmen der Förderung unserer Mitarbeitenden wird eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen. Konkret wird für jede individuelle Förderung eine bestimmte Dauer vereinbart, innerhalb derer sich die Mitarbeitenden verpflichten, bei der Stadt Ostfildern zu bleiben.
Sollte ein:e Mitarbeitende:r während dieser Dauer kündigen, so ist die Person verpflichtet, den Förderungsbetrag anteilig zurückzuzahlen.
Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit persönlich und vertrauensvoll an
von den Personaldiensten wenden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Verwaltungsführung