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Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d) im Bereich der rechtlichen Betreuung

Die Betreuungsstelle des Landkreises Donau-Ries sucht zur Unterstützung und Begleitung von hilfebedürftigen Menschen freiberuflich tätige Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen gem. § 1816 BGB.

 

Berufsbetreuer werden vom Gericht bestellt, um volljährige Menschen zu unterstützen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Es geht dabei nicht um Pflege und Begleitung im Alltag, sondern um die Organisation und Koordinierung sämtlicher rechtlicher Belange der betreuten Person. Die Tätigkeit ist sehr abwechslungsreich und hängt von den Bedürfnissen der betreuten Person ab. Berufsbetreuer halten sowohl den persönlichen Kontakt zu der betreuten Person, als auch zu Behörden und Institutionen und pflegen die Zusammenarbeit mit den Gerichten. Dabei stehen stets die Wünsche, Bedürfnisse und das Wohl der betreuten Person im Vordergrund. 

 

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Organisation von Pflegeleistungen
  • Einwilligung in medizinische Maßnahmen
  • Regelung von Behördenangelegenheiten
  • Unterstützung bei der Wohnsituation

 

Das bringen Sie mit:

  • abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik bzw. der Sozialen Arbeit oder erfolgreich abgelegtes 2. Juristisches Staatsexamen; bei Bereitschaft zur erforderlichen Nachqualifikation gem. § 8 BtRegV ist die Tätigkeit auch mit abgeschlossener Ausbildung im sozialen oder kaufmännischen Bereich oder als Quereinsteiger möglich
  • Begeisterung für selbstständiges Arbeiten in Kooperation mit verschiedenen Berufsgruppen
  • Organisationstalent und administratives Geschick, Empathie und Kommunikationsstärke

 

Rahmenbedingungen:

Berufsbetreuer sind freiberuflich tätig. Die Vergütung erfolgt als selbstständig Tätiger über das Betreuungsgericht in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation und ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – VBVG festgelegt. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. der Anlage zu dieser Vorschrift entnommen werden.

Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen sich Berufsbetreuer zunächst gem. § 23 BtOG bei der örtlichen Betreuungsstelle (Stammbehörde) in dessen Zuständigkeitsbereich ihre Wohnanschrift, alternativ der Sitz ihres Betreuungsbüros ist, registrieren lassen. Der Erwerb des ggf. erforderlichen Sachkundenachweises kann im Registrierungsverfahren erfolgen.

 

Gestaltungsspielraum und Flexibilität:

Der zeitliche Umfang sowie die Anzahl der zu führenden Betreuungen ist nicht vorgegeben und somit im Haupt- oder Nebenerwerb möglich. Berufsbetreuer üben ihre Tätigkeit selbstständig aus und müssen hierfür ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Landratsamt Donau-Ries.

 

Weitere Infos:
Detaillierte Informationen zur Berufsbetreuung sind außerdem auf den Webseiten des Bundesverbands der Berufsbetreuer e.V. www.berufsbetreuung.de und des Bundesverbands freier Berufsbetreuer e.V. bvfbev.de abrufbar.
 

Möglichkeit im Ehrenamt:

Rechtliche Betreuungen können auch im Ehrenamt geführt werden. Hierfür ist keine Nachqualifikation notwendig. Die fachliche Begleitung und Unterstützung wird von den Betreuungsvereinen des Landkreises Donau-Ries sichergestellt.

 

Neugierig geworden?

Nähere Informationen zur Tätigkeit sowie zu den Voraussetzungen für ein Tätigwerden im Detail erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Tel.: 0906/74-6390 oder per E-Mail an: betreuungsstelle@lra-donau-ries.de