Ausbildung und Karriere

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Dorothe Esten-Grones
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2026/039 Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich "Baugenehmigungsverfahren"

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Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:

Sachbearbeiter/in (w/m/d)

im Bereich „Baugenehmigungsverfahren“ in der Abteilung Bauen

in Teil-/Vollzeit, befristet bis zum 31.12.2030

 

 

 

IHRE AUFGABEN:

  • Bearbeitung von bauaufsichtlichen Verfahren
  • Statistische Auswertungen für den Sachbereich
  • Zuarbeit in Widerspruchs- und Klageverfahren sowie sonstigen Angelegenheiten

 

 

IHR PROFIL:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, abgeschlossener Angestellten Lehrgang I oder vergleichbare Qualifikation  
  • Kenntnisse in der Rechtsanwendung sind von Vorteil
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein sowie Entscheidungsfreude
  • Strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
  • Teamorientiertes Vorgehen

 

 

UNSER ANGEBOT:

  • Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil- oder Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 8 TVöD
  • Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
  • Eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit
  • Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
  • Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
  • Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
  • Option auf Homeoffice
  • Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen

 

Interesse?

Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 04.08.2026 unterBild Fußzeile Karriereportal.png

 

Kontakt:

Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne

Herr Christoph Assenmacher
Leiter Abt. 4.3 - Bauen

Tel.: 02641/975-363
E-Mail: christoph.assenmacher@kreis-ahrweiler.de

 

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.

 

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