Landratsamt Sonneberg
- Der Landrat -
Interessenbekundungsverfahren
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Landkreis Sonneberg bestellt der Landkreis einen ehrenamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten (m/w/d) zur Beratung der Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen – Behindertenbeauftragen).
Für diese Aufgaben sucht der Landkreis Sonneberg eine engagierte Person, die die Aufgaben des ehrenamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragen (m/w/d) gerne wahrnehmen und ausüben möchte.
Die Bestellung des kommunalen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen (m/w/d) erfolgt durch Beschluss des Kreistages Sonneberg.
Der kommunale ehrenamtliche Behindertenbeauftragter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 EUR monatlich und zusätzlich für höchstens drei Sprechtage im Monat 50,00 EUR pro Sprechtag.
Der kommunale Behindertenbeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Beratung von Menschen mit Behinderungen, ihrer Angehörigen und von Verbänden und Institutionen von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Sonneberg in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten auch im Rahmen von regelmäßig durchzuführenden Sprechstunden;
- darauf hinzuwirken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit Behinderungen gewahrt wird;
- die enge Zusammenarbeit mit Behörden, insbesondere dem Amt für Teilhabe und Soziales im Landratsamt Sonneberg sowie Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen;
- die Anregung von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligung von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehen entgegenzuwirken;
- die Mitwirkung in regionalen und überregionalen Gremien,
- die Teilnahme an den Sitzungen des Kreistages;
- die Mitwirkung an der Prüfung von Konzepten zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
- Beratung von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen in Fragen des barrierefreien Bauens;
- die Beteiligung an Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen;
- die Erstattung eines Tätigkeitsberichts gegenüber dem Kreistag einmal in dessen Legislatur;
- Mitwirkung an der Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung
Wir erwarten:
- sicheres Auftreten und offener Umgang mit Menschen
- wünschenswert wären bereits Erfahrungen im Umgang mit behinderten Menschen
- selbstständige, konzeptionelle Arbeit
- Einsatzfreude, Eigeninitiative, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit, Diskretion
- Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte online über das Bewerberportal auf der Homepage des Landkreises Sonneberg eine entsprechende Bewerbung bis zum 03.02.2026.
Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht.
Sonneberg, den 22.01.2026
Robert Sesselmann
Landrat