Veterinärassistentin/Veterinärassistenten (m/w/d) Die Regierung von Schwaben sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Veterinärassistentin/ einen Veterinärassistenten (m/w/d) für das Landratsamt Neu-Ulm.
Die Regierung von Schwaben sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Veterinärassistentin/ einen Veterinärassistenten (m/w/d)
für das Landratsamt Neu-Ulm.
Bei der Stelle handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit der grundsätzlichen Möglichkeit der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis.
Aufgabenschwerpunkt ist die Mitarbeit in Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, des Tierarzneimittelwesens, der Überwachung des Viehverkehrs, der Umsetzung der Vorschriften der Cross Compliance, der Tierkennzeichnung und der Futtermittelüberwachung sowie in Teilbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Vorausgesetzt wird die Meisterprüfung als Landwirt (m/w/d) bzw. Tierwirt (m/w/d), Pferdewirt (m/w/d) o. Ä. oder der Abschluss einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft, der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft bzw. einer Höheren Landbauschule oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit einem gesetzlich gere gelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf müssen zusätzlich in der Regel fünf Jahre einer förderlichen praktischen Tätigkeit nachgegangen sein, wobei eine dreijährige Berufspraxis nicht unterschritten werden darf.
Erwartet werden außerdem der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, die körperliche Eignung für Außendiensttätigkeit sowie gute EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und hohe Einsatzbereitschaft.
Die Eingruppierung erfolgt als Tarifbeschäftigte/r (m/w/d) in Entgeltgruppe 5 TV-L. Nach erfolgreicher Ausbildung und Bestehen der Qualifikationsprüfung ist bei Vorliegen aller sonstigen beamten-rechtlichen Voraussetzungen die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis in Besoldungsgruppe A 7 BayBesG vorgesehen. Eine Verbeamtung ist aufgrund entsprechender beamtenrechtli- cher Bestimmungen nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr möglich.
Die Stellen sind jeweils grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist.
Die Regierung von Schwaben fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen (m/w/d). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 30. April 2023 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal auf unserer Homepage (https://www.regierung.schwaben.bayern.de/) und beachten Sie die dort veröffentlichten Hinweise zum Datenschutz. Für etwaige Fragen stehen Ihnen Herr Stadler (dienstrechtlich, Tel.: 0821/327-2557) bzw. Herr Dr. Hammer (fachlich, Tel. 0821/327-2588) zur Verfügung.
Landratsamt Neu-Ulm 89231 Neu-Ulm Bayern