Der Landkreis Schwandorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zunächst befristet bis 03.07.2027 eine
sozialpädagogische Fachkraft in Teilzeit
beim Sachgebiet 2.4 - Kreisjugendamt
für den Aufgabenbereich
Pflegekinderdienst.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Werbung und Information von Interessierten zur Gewinnung als Pflegefamilien/-personen in Form von Öffentlichkeitsarbeit (Zeitungsartikel, Plakate, Flyer und Sonstigem)
- Überprüfung von Pflegeelternbewerber auf Eignung im Rahmen von persönlichen Gesprächen, Hausbesuchen etc.
- Überprüfung der erforderlichen schriftlichen Bewerbungsunterlagen
- Planung, Organisation und teilweise Durchführung von Qualifizierungsseminaren in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen
- Anfertigung einer schriftlichen Pflegestellenbeurteilung
- Mitwirkung bei der Feststellung der Eignung für eine Pflegestellenunterbringung
- Vermittlung von Kindern in Pflegestellen (Teilnahme an der Helferkonferenz; Besprechung im Kollegenteam; kollegiale Beratung zwecks Entscheidung, welche Familie für das spezielle Kind geeignet ist)
- Gestaltung der Übernahme eines Jugendhilfe-Falles von einem anderen Jugendamt. Nach Übergabe des Hilfefalls durch den ASD erfolgt die weitere Betreuung, Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien durch die Arbeit mit dem Pflegekind und der Pflegefamilie
- Arbeit mit den Herkunftseltern
- Feststellung des Bedarfs und Vermittlung von ergänzenden Hilfen für das Pflegekind bzw. Pflegefamilie und hieraus die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen (z. B. Erziehungsberatungsstelle)
- Unterstützung bei Umgangsregelungen und Besuchskontakten
- Zusammenarbeit mit dem ASD, Familiengerichtshilfe bei Verfahren vor dem Familiengericht bei Anträgen zur Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts
- Regelmäßige Rücksprache mit der Sachgebietsleitung und der wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Regelmäßigen Hilfeplangespräche (Planung, Organisation und Durchführung)
- Erstellen von Hilfeplanfortschreibungen
- Zusammenarbeit mit dem ASD bei Beendigung oder Abbruch eines Pflegeverhältnisses
- Unterstützung von Herkunftsfamilie und Pflegefamilie bei Realisierung der Rückkehroption
- Unterstützung bei der Verselbständigung
- Garantenstellung im Rahmen des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium,
- vorzugsweise im Studiengang Soziale Arbeit (Dipl., BA oder MA) oder
- alternativ einen Abschluss als Diplompädagogin/Diplompädagoge, Bachelor/Masterabschluss als Erziehungswissenschaftlerin/Erziehungswissenschaftler bzw. Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechend der Tätigkeiten von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung.
Neben der fachlichen Qualifikation wird insbesondere erwartet:
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Selbständigkeit, Eigeninitiative und Flexibilität
- Engagiertes sozialpädagogisches Handeln
- Verantwortungsbewusstsein, -bereitschaft
- Organisationsfähigkeit
- Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude
- Belastbarkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Empathie
- Zuverlässigkeit
- Bereitschaft zu Dienstzeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- Führerschein der Klasse B und eigenen Pkw (zur Nutzung bei Bedarf, sofern kein Dienst-Pkw zur Verfügung steht).
Wir bieten:
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Einbindung in ein aufgeschlossenes, motiviertes Fachteam
- eine 6-monatige Coachingphase
- Team-Supervision
- Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (EG S 12) mit den üblichen Sozialleistungen (Zusatzversorgung) in einem zunächst bis 03.07.2027 befristeten Arbeitsverhältnis
- breites zusätzliches Fortbildungsangebot
- betriebliches Gesundheitsmanagement (gemeinsame Veranstaltungen) und
- Verpflegungsmöglichkeiten in der Kantine am Landratsamt, u. v. m.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen über unser Online-Bewerberportal unter www.Landkreis-Schwandorf.de.
Ende der Bewerbungsfrist ist der 10.10.2025.
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Tel.-Nr. 09431/471-494 (Herr Fleischmann). Für Auskünfte zum Aufgabenbereich stehen Herr Rothut (Tel.-Nr. 09431/471-396) und Frau Berner (Tel.-Nr. 09431/471-140) gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Standort: Landratsamt Schwandorf