Die Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu sucht für die städtische Kindertagesstätten
Integrationskräfte (w/m/d)
in Teilzeit
Die Große Kreisstadt Wangen im Allgäu ist mit ihren rund 28.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich bietet unsere Stadt inmitten des Württembergischen Allgäus die vielfältigsten Angebote und Möglichkeiten für ein angenehmes und zukunftsorientiertes Leben und Arbeiten. Helfen Sie mit, unsere Stadt weiter zu gestalten!
Ihre Aufgaben
- Sie begleiten das zu unterstützende Kind im Alltag der Einrichtung bedarfs- und situationsgerecht
- Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, den Eltern und den integrationsbezogenen Stellen
Ihr Profil
- eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung ist wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung
- Begeisterung an der Begleitung und Förderung eines Kindes mit Unterstützungsbedarf
- geduldig und verantwortungsbewusst
- Engagement und Zuverlässigkeit
- Leidenschaft und Offenheit für die Arbeit im Team, mit dem Kind und den Eltern
Wir bieten
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, dass sich gegenseitig unterstützt
- ein attraktives Betriebliches Gesundheitsmanagement
- reizvolle Zuschüsse bei ÖPNV- und Fahrrad-Nutzung
- eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
- befristete Teilzeitstelle bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE (je nach Qualifikation) und attraktive Zulagen
- 30 Tage Urlaub und 2 Regenerationstage sowie bezahlte Freistellung an Heilig Abend und Silvester
Gute Arbeitsbedingungen sind uns als Träger wichtig
- Vorbereitungszeit, die im Dienstplan eingeplant ist
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und Veranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeier und Ausflug
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung. Bitte nutzen Sie den Service unseres Online‑Bewerbungsverfahrens unter https://www.mein-check-in.de/wangen.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren oder den Konditionen melden Sie sich gerne bei Frau Schneider vom Fachbereich Personal, Tel. 07522 74‑309.