Beim Magistrat der Stadt Langen (Hessen) ist im Fachdienst 43, Kultur und Sport, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Fachangestellte / Fachangestellter oder Meisterin / Meister für Bäderbetriebe (w/m/d)
zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle für den Betrieb der drei Bäder der Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH, dem Hallenbad Langen, dem Freizeit- und Familienbad Langen und dem Strandbad Langener Waldsee.
Die Beschäftigung erfolgt bei der Stadt Langen nach den Bestimmungen des TVöD.
Ihre Aufgaben:
- Wasseraufsicht
- Mitarbeit bei der Unterhaltung und Pflege des jeweiligen Bades
- Reinigungsaufgaben
- Reparatur-, Wartungs- und Verschönerungsarbeiten
- Überwachung der technischen Betriebsfunktionen
- Arbeitssicherheit und vorbeugender Brandschutz
- Erteilung von Schwimmkursen und Wassergymnastik
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung zum/r Fachangestellten oder Meister/in für Bäderbetriebe
- einen aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis
- Führerschein der Klasse B
- die Bereitschaft, Schichtdienst sowie Wochenend- und Feiertagsdienste zu leisten
- selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise sowie ein verbindliches und besucherfreundliches Auftreten
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem modernen Bäder- und Dienstleistungsbetrieb
- eine der Qualifikation entsprechende Vergütung, bis zu Entgeltgruppe 8 TVöD
- die Teilbarkeit der Stelle, wenn die gegenseitige Vertretung und Arbeitszeitflexibilität in hohem Maße gewährleistet ist
- ein kostenfreies RMV-JobTicket Premium mit Mitnahmeregelung
- Job-Rad (in Planung)
- Unterstützung bei der Wohnungssuche in Langen
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Fragen beantwortet gerne Herr Krauß, Telefon: 06103 203-450, E-Mail: mkrauss@langen.de
Bewerben Sie sich bitte bis zum 9. Juni 2023 über unser Online-Bewerbungsportal. Bewerbungen, die nach diesem Termin oder auf anderem Wege bei uns eingehen, können wir leider nicht im Auswahlverfahren berücksichtigen.