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Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)

Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik dauert grundsätzlich drei Jahre. 

Fachkräfte für Abwassertechnik arbeiten im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Kläranlagen.

Fachkräfte für Abwassertechnik führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit. Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.

Fachkräfte für Abwassertechnik:

  • planen, überwachen, steuern und dokumentieren die Prozessabläufe
  • erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein
  • erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch
  • führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch
  • bedienen Anlagen und Geräte
  • inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand
  • kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus
  • erfassen Daten, werten sie aus und nutzen die Prozessoptimierung
  • überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen
  • arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst

Die praktische Ausbildung erfolgt in der Ausbildungsstätte und wird durch den Besuch der Kerschensteinerschule in Stuttgart ergänzt. Der Unterricht wird in Blockform durchgeführt. Er ist wesentlicher Teil der Ausbildung. Für Auszubildende mit bestimmter Vorbildung kann die Ausbildungszeit gekürzt werden.

Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem TVAöD.

Die Auszubildenden sind nach § 13 Satz 2 Ziff. 7 BBiG verpflichtet während der Ausbildung einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen.

Gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres müssen die Auszubildenden an der Zwischenprüfung teilnehmen. Die Zwischenprüfung gliedert sich in eine Fertigkeits- und eine Kenntnisprüfung. Sie wird von einem Prüfungsausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgenommen. 

Die Abschlussprüfung findet gegen Ende der Ausbildung statt. Diese gliedert sich in eine Fertigkeits- und eine Kenntnisprüfung. Die Kenntnisprüfung wird grundsätzlich nur schriftlich abgelegt, kann jedoch durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dadurch die Prüfung bestanden werden kann.