Wir gestalten mit unseren rund 1.800 Mitarbeitenden unseren Landkreis, der Teil der wirtschaftlich starken
und schönen Region Bodensee-Oberschwaben ist.
Ihre Aufgaben bei uns
- Koordination der Termine des Landrats
- Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung von Terminen
- Telefonische Kommunikation im Haus, mit Behörden, externen Partnern und Bürgern
- Selbstständiges Büromanagement: Bearbeitung der ein- und ausgehenden Korrespondenz, Führen von Wiedervorlagen etc.
- Erstellung von Brief- und Grußwortentwürfen
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- Empfang und Betreuung von politischen Gesprächspartnern und anderen Gästen
Ihr Profil
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung oder sind aktuell als Geschäftsführungsassistent/in tätig
- Sie zeichnen sich durch ein sicheres und höfliches Auftreten, durch Kommunikationsstärke sowie durch eine Eigeninitiative, gewissenhafte und lösungsorientierte Arbeitsweise aus
- Sie haben Organisationstalent und behalten auch in komplexen Situationen den Überblick
- Wichtig ist außerdem ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Vertrauenswürdigkeit
- Sie verfügen über gute Rechtschreibkenntnisse, ein gutes Ausdrucksvermögen und sprachliches Formulierungsgeschick
Unser Angebot
- Eine tarifgerechte Vergütung in Entgeltgruppe 9b TVöD (monatliches Bruttoentgelt je nach Eingruppierung in die Stufe der Entgelttabelle zwischen 3.677 € und 5.169 € zzgl. Jahressonderzahlung) bzw. im Beamtenverhältnis Besoldungsgruppe A 10 LBesG BW
- Eine unbefristete Einstellung zum 01.08. oder 01.09.2025 am Dienstort Ravensburg
- Raum für Ihre persönliche Entwicklung, eine attraktive Altersvorsorge, ein Job-Ticket, Firmenfitness, Job-Fahrrad u.v.m.
Gestalten Sie unseren Landkreis mit.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von Frau Julia Moosherr, Leiterin der Stabsstelle des Landrats, unter 0751 85-9200 oder von Herrn Landrat Harald Sievers unter 0751 85-9000.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.