
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Kreisarchivar/in (w/m/d)
in der Abteilung Organisation
in Teilzeit, für 19,5 Wochenstunden, unbefristet
IHRE AUFGABEN:
- Eigenständige Betreuung und Weiterentwicklung des Kreis- und Zwischenarchivs
- Bewertung, Übernahme, Aussonderung, Erschließung und Erhaltung von Archivgut
- Beratung zu Schriftgutverwaltung, Digitalisierung und Langzeitarchivierung
- Betreuung von Nutzer/innen sowie Durchführung von Recherchen
- Vermittlung der Kreisgeschichte sowie Zusammenarbeit mit Behörden, Archiven, Vereinen und anderen regionalen Einrichtungen
IHR PROFIL:
- Abgeschlossenes Studium im Bereich Archivwesen bzw. Archivwissenschaften, Befähigung für den gehobenen Archivdienst oder eine vergleichbare einschlägige Qualifikation
- Fundierte Kenntnisse im Archivwesen, insbesondere Bewertung, Erschließung, Bestandserhaltung und Archivrecht
- Erfahrung in digitaler Archivierung, Langzeitarchivierung sowie Dokumentenmanagement- und Fachverfahren
- Sicherer Umgang mit gängiger IT-Standardsoftware und der Archivsoftware (AUGIAS) sowie Kenntnisse im Umgang mit historischer (Hand-)Schriften
UNSER ANGEBOT:
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 9 c TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 04.09.2026 unter

Kontakt:
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Frau Claudia Schüller
Stellvertretende Abteilungsleitung der Abteilung Organisation
Tel. 02641/975-433
E-Mail: claudia.schueller@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.