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Studienplatz Soziale Arbeit mit Menschen in existenziellen Notlagen - Bachelor of Arts (m/w/d), Abt. Jugend (Kennziffer 70/2026)

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Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.

Beim Landratsamt Tübingen ist zum 01.10.2027 ein Studienplatz für ein Duales Studium -

 

Soziale Arbeit mit Menschen in existenziellen Notlagen  
Bachelor of Arts (m/w/d)

zu besetzen.

Informationen zum Studium:

Es handelt sich um einen Studienplatz zum Bachelor of Arts – Soziale Arbeit mit Menschen in existenziellen Notlagen (Forensische Soziale Arbeit) in der Abteilung Jugend in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zuständig für die Begleitung Jugendlicher und Heranwachsender in strafrechtlichen Verfahren, dies sowohl in der Diversion als auch bei Gericht. Sozialpädagogische Anamnese, Biographiearbeit und systemische Beratung der jungen Menschen stehen im Fokus der Arbeit. Hinzu kommen Kooperation und Vernetzung mit verschiedenen Akteuren des Arbeitsfeldes. Verwaltungsrechtliches Handeln und Dokumentation sind wichtige Bestandteile der Ausbildung.

Um die fachlichen An- und Herausforderungen bewältigen zu können wendet der/die Sozialpädagoge*in psychologisches, soziologisches, sozialökonomisches, rechtliches und sozialmedizinisches Wissen an, welches während des Studiums vermittelt wird.

Im Landratsamt Tübingen findet das Studium im Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren in der Abteilung Jugend statt. Zudem erfolgen Hospitationen in allen Bereichen der Abteilung Jugend sowie auch in anderen Abteilungen des Landratsamts.

 

Der Verlauf:

Das duale Studium dauert 3 Jahre (6 Semester) und erfolgt im vierteljährlichen Wechsel zwischen Studium an der Dualen Hochschule Baden – Württemberg in Stuttgart und Praxis im Landratsamt in Tübingen in der Abteilung Jugend.

Beginn ist der 01.10.2027.

 

Vergütung:

  1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 € (brutto) pro Monat
  2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 € (brutto) pro Monat
  3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 € (brutto) pro Monat

 

Voraussetzungen:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Belastbarkeit, Kontaktfreudigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit und mitmenschliches Verhalten
  • Engagement, Einsatzbereitschaft, hohe Flexibilität, organisatorisches Geschick

 

Beachten Sie hierzu die Informationen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

 

Wir bieten:

  • ein verantwortungsvolles und vielfältiges Tätigkeitsfeld in einem kollegialen Arbeitsumfeld
  • ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • flexible Arbeitszeitmodelle
  • einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
  • Zuschuss zum Job-Ticket
  • Möglichkeit eines Erasmus Praktikums

 

Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber*innen berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns!

Nähere Auskünfte erhältst du gerne von der Sachgebietsleitung der Jugendhilfe im Strafverfahren Herrn Philipp Wieland Tel. 07071/207-2160 oder der Ausbildungsleiterin Frau Laura Gehr Tel. 07071 207-1008.

Bitte bewirb dich direkt über unser Online-Portal https://www.mein-check-in.de/kreis-tuebingen bis spätestens 15.09.2026 (Kennziffer 70/2026).

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