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FD 2.53 - Prophylaxefachkraft im Arbeitskreis Zahngesundheit für Remscheid (w/m/d)

Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 2.53 – Gesundheitswesen – zum 01.08.2024 eine Stelle

Prophylaxefachkraft im Arbeitskreis Zahngesundheit für Remscheid (w/m/d)

in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 0,769 VzÄ (30 Wochenstunden) unbefristet zu besetzen.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD.

Der Arbeitskreis Zahngesundheit für Remscheid – organisatorisch eingebunden in den Fachdienst Gesundheitswesen – hat die Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben der flächendeckenden und regelmäßigen Maßnahmen der Kariesgruppenprophylaxe nach § 21 SGB V und § 13 ÖGDG NRW in Remscheid sicher zu stellen. Im Arbeitskreis kümmern sich aktuell 5 Mitarbeitende um die Zahngesundheit der Remscheider Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter.

Aufbauend auf dem Status Quo der Maßnahmen zur Mundgesundheitsförderung in den Remscheider Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (incl. Fluoridierungsmaßnahmen) sollen Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe in den Remscheider Kindertagespflegestellen, U-3 Gruppen der Kindertageseinrichtungen und in Förderschulen entwickelt und implementiert werden.

Im Zuge der Gesetzgebung nach § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) kam es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg der Kindertagespflegestellen und einem Anstieg betreuter Kinder in Kindertagespflegestellen und U-3-Gruppen in Kindertageseinrichtungen. Bundesweit rückt damit ein weiterer Handlungsbedarf in der Kariesprophylaxe bei der Zielgruppe der 1-3jährigen Kinder in den Fokus.

Ein weiterer Bedarf besteht darüber hinaus darin die Lücke der Prophylaxe-Maßnahmen nach § 21 SGB V in der Betreuung der Förderschulen zu schließen. In den Förderschulen ist das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler*innen überproportional hoch. Neben einer hohen Karieslast im Milchzahngebiss zeigt sich insgesamt, aber auch schon bei jüngeren Schüler*innen, eine hohe Karieslast im bleibenden Gebiss.

Gegenwärtig finden in den genannten Eichrichtungen bzw. Gruppen keine gruppenprophylaktischen Maßnahmen statt.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • Mitwirkung an der konzeptionellen Entwicklung und Weiterentwicklung der Projekte zur Zahngesundheitsförderung in Förderschulen und Kindertagespflegestellen
  • Gewinnung/Integration von Förderschulen und Kindertagespflegestellen zur Teilnahme an den Maßnahmen
  • Selbständige Durchführung der Unterrichtseinheiten in den Schulklassen 1-6 der Förderschulen unter Einsatz verschiedener Unterrichtsmaterialien und unter der besonderen Herausforderung im Umgang mit störanfälligen Lerneinheiten, emotional-sozial verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, sowie körperlich oder kognitiv beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern im Alter von 6 – 16 Jahren. Der Schwerpunkt liegt in der therapeutisch systemorientierten Intervention
  • Ergänzend auch die selbstständige Umsetzung der Unterrichtseinheiten zur Mundgesundheitsförderung in Grundschulen in den Klassen 1-4
  • Betreuung der Kindertagespflegestellen mit Maßnahmen der Kariesprophylaxe unter Einsatz verschiedener Medien und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielgruppen (Kleinkinder, Eltern/Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegemitarbeiter)
  • Durchführung von Elterninformationsveranstaltungen
  • Multiplikatorenarbeit (Tagespflegepersonen, Lehrerinnen und Lehrer)
  • Planung und Organisation der Maßnahmen und Terminvereinbarung
  • Zertifizierung der Einrichtungen bei erfolgreicher Umsetzung der Maßnahmen
  • Dokumentation und Evaluation der Maßnahmen
  • Mitwirkung an der Entwicklung von Schulungsmaterialien und Medien
  • Mitwirkung an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
  • Teilnahme an Teamgesprächen

Ihr Profil:

Berufliche Voraussetzung:

  • Abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Ergotherapeutin/Ergotherapeut
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Ergotherapie dabei mehrjährige berufliche Erfahrung in der psychosozialen Betreuung und Förderung emotional-sozial verhaltensauffälliger und/oder körperlich/kognitiv beeinträchtigter Kinder/Jugendliche im Alter von 6 – 16 Jahren
  • Mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Leitung einer Kindertagespflegestelle
  • Mehrjährige berufliche Erfahrung in der therapeutisch-systemorientierten Intervention in der Arbeit mit Kleinkindern im Alter von 1 bis 3 Jahren und deren Familien
  • Berufliche Erfahrung in der Gestaltung und Leitung von Unterrichtseinheiten
  • Weiterbildungen in den Bereichen: Psychologie, Entwicklungspsychologie, Pädagogik, Kommunikation, Gesprächsführung, Partizipation, Konfliktlösung, Kinderernährung
  • Gesunde (Kinder-) Ernährung und Maßnahmen zur Mundgesundheitsförderung sind fester Bestandteil Ihrer Arbeit in der Kindertagespflege und/oder in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen im Altern von 6-16 Jahren
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit mit Tagespflegepersonen, Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer
  • PC Grund-Kenntnisse in Word, Excel, Power-Point

Persönliche Voraussetzung:

  • Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Empathie und Konfliktfähigkeit
  • Eigeninitiative, Organisationsgeschick und Planungssicherheit
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Körperliche Belastbarkeit

Strukturelle Voraussetzung:

  • Bereitschaft für die überwiegende Tätigkeit im Außendienst (Einrichtungen)
  • Sie besitzen die Führerscheinklasse B

Angebot:

  • Eingruppierung in der Entgeltstufe 8 TVöD
  • Interessante und vielseitige Tätigkeit in einem hochmotivierten Team
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Fortbildungen

Haben Sie Fragen?

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen zu Verfügung:

  • Claudia Hüsch, Leitung AK Zahngesundheit für Remscheid, Telefon 02191 / 16 2594 oder Email Claudia.Huesch@remscheid.de
  • Viola Juric, Verwaltungsleitung, Telefon 02191 / 16 2407 oder Email Viola.Juric@remscheid.de
  • Jens Pfitzner, FD-Leiter Gesundheitswesen, Telefon 02191 / 163900 oder Email Jens.Pfitzner@remscheid.de

Die Stadt Remscheid liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.remscheid.de im Internet abrufbar.

Interessierte Bewerbende werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 12. Mai 2024 ausschließlich

online

über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

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