Landratsamt Wartburgkreis
Stellenausschreibung
Im Sozialamt des Landratsamtes Wartburgkreis ist
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)
befristet für mindestens 1 Jahr
am Standort Bad Salzungen oder Eisenach in Vollzeit zu besetzen.
Sie erwartet bei uns eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit den Aufgabenschwerpunkten:
- Beratung der behinderten Menschen, ihrer Angehörigen und/oder deren gesetzlichen Betreuer bezüglich ihrer gesetzlichen Ansprüche
- ganzheitliche Bearbeitung von Erst- und Weiterbewilligungsanträgen auf Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen einschließlich der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen nach dem SGB IX und SGB XII (Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, Prüfung der Rehabilitationsträgerzuständigkeit, der Anspruchsberechtigung, der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Erstellung unterschriftsreifer Bescheide)
- monatliche Abrechnung der laufenden Fälle mit den Leistungserbringern
- Bearbeitung von Kostenerstattungen sowie Kostenersätzen
Wir erwarten von Ihnen:
- Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Kommunalverwaltung und der staatlichen allgemeinen Verwaltung (entsprechend § 9 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Laufbahngesetz) oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) (Abschluss des Fortbildungslehrganges I) oder eine abgeschlossene vergleichbare Ausbildung auf dem Gebiet der Sozialversicherung
alternativ:
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d), Justizfachangestellten (m/w/d), Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen (m/w/d) oder Steuerfachangestellten (m/w/d)
- einen wertschätzenden Umgang mit hilfesuchenden Menschen sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion als Leitidee unserer Gesellschaft
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der ganzheitlichen Sachbearbeitung ist wünschenswert
- idealerweise Kenntnisse im Bereich der Sozialgesetzbücher, insbesondere SGB IX und SGB XII
- sachliches, überzeugendes und situationsgerechtes Auftreten
- selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Engagement und Teamfähigkeit
- Routine in der Arbeit mit allen MS-Office-Anwendungen und idealerweise Anwenderkenntnisse im Fachprogramm OPEN-PROSOZ
Wir bieten:
- ein gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden) für mindestens 1 Jahr
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V (VKA) bei alternativer Ausbildung Entgeltgruppe 8 TVöD-V (VKA)
- Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- familienfreundliche Arbeitszeiten
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens
Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung aller Geschlechter (männlich/weiblich/divers). Die Stelle ist für alle Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen geeignet.
Bewerber (m/w/d), die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Diese Stelle ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Geht eine entsprechende Bewerbung ein, wird geprüft, ob dem Teilzeitwunsch im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Welnhofer (Tel. 03695/617000) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Penzler (Tel. 03695/615500) gern zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse haben, dann bewerben Sie sich bis zum 6. Mai 2024 vorzugsweise unter „Ihr Landratsamt“ - „Karriere im Landratsamt“ über unsere Homepage
www.wartburgkreis.de
Alternativ können Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen auch senden an das:
Landratsamt Wartburgkreis
- Haupt- und Personalamt -
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.