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FD 3.37 - E + L B III 2026

Eignungs- und Leistungsnachweis (E+L) - B III 2026

Zur Deckung des Nachwuchsbedarfes von Gruppenführerinnen / Gruppenführern bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Remscheid findet im Oktober 2026 ein schriftlicher und praktischer Eignungs- und Leistungsnachweis für die Teilnahme am Gruppenführerlehrgang B III statt.

Vorläufige Terminplanung:           

Montag                                   05.10.2026                  Schriftliche Prüfung

Mittwoch                                14.10.2026                  Praktische Prüfung – Einsatzübung

Donnerstag                             15.10.2026                  Praktische Prüfung – Unterrichtserteilung

Bei vielen Bewerbenden werden ggf. weitere Prüfungstage im Bereich der praktischen Prüfung notwendig. Bei wenigen Bewerbenden werden ggf. der zweite und dritte Prüfungstag zusammengelegt.

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Bereiche Fachfragen und Deutsch.

Die praktische Prüfung (Einsatzübung in der Verwendung als Gruppenführerin / Gruppenführer und Unterrichtserteilung) erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Berufsfeuerwehr Remscheid.

Zur Teilnahme an dem Leistungs- und Eignungsnachweis ist die Berufsqualifikation „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ und der Status „Beamtin / Beamter auf Lebenszeit“ Voraussetzung. Weitere Rahmenbedingungen sind der Richtlinie zur Durchführung des E+L – B III zu entnehmen.

Nachdem durch den Prüfungsausschuss ein Ranking festgelegt wurde, werden nach diesem Ranking und der Zuweisung von Lehrgangsplätzen durch die Bezirksregierung Lehrgänge an die erfolgreichen Absolventinnen / Absolventen vergeben. Sollte die Anzahl der Bestehenden in starkem Missverhältnis zur Summe der zugewiesenen Lehrgangsplätze stehen, behält sich der Prüfungsausschuss vor, ggf. die Anzahl der zum Gruppenführer-Lehrgang zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zu begrenzen.

Interessierte Bewerbende werden gebeten, sich bis zum 01. Juli 2026 

online

über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

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