Im FD 2.50 – Soziales und Wohnen - ist in der Abteilung Hilfen für Senioren und behinderte Menschen ab dem 01.09.2025 eine Stelle
Sachbearbeitung Wirtschaftliche Hilfen in Alten- und Pflegeheimen (w/m/d)
in Vollzeit oder Teilzeit, unbefristet, zu besetzen.
Die Stelle ist, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung durch die Bewertungskommission, im Stellenplan nach Bes. Gr. A 10 bzw. alternativ nach EG 9 c TVöD ausgewiesen.
Mit dieser Stellenausschreibung suchen wir Verstärkung für unser motiviertes und kollegiales Team, welches sich um die Übernahme der Kosten in Alten- und Pflegeheimen kümmert, die von den Heimbewohnern nicht selbst getragen werden können.
Es handelt sich um ein vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet, welches im Wesentlichen folgende Tätigkeiten umfasst:
- Beratung der Hilfesuchenden, der Angehörigen oder der Betreuer/innen
- Entscheidung von Anträgen auf Kurzzeit- und Tagespflege
- Entscheidung von Anträgen auf Pflegewohngeld (nach APG NRW)
- Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem 3.-7. Kapitel des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII)
- Prüfung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen und Entscheidung über deren Einsatz
- Zahlbarmachung der Leistungen
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine kollegiale Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Arbeitsbereiches
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- eine umfangreiche Einarbeitung
- ein gutes Betriebsklima
Das Anforderungsprofil an die Bewerber/Bewerberinnen:
- Erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nichttechnischer Dienst (ehemals gehobener Dienst) bzw. erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der Finanzverwaltung oder des Justizdienstes, hilfsweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. Juristische Staatsexamen,
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I, sowie die Bereitschaft, sich verpflichtend durch den Verwaltungslehrgang II entsprechend zu qualifizieren. Für die Zeit bis zum erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrgangs II erfolgt eine Zulagengewährung bei Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I, sowie eine mindestens 20-jährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird und hiervon mindestens eine 5-jährige Berufserfahrung im allgemeinen Verwaltungsbereich nachweisen kann.
Des Weiteren sollten Sie die Bereitschaft zum
- selbstständigen Handeln und Initiative bei der Aufgabenwahrnehmung,
- Verantwortungsbereitschaft und Engagement,
- Kommunikationsfähigkeit,
- Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen
- PC-Grundkenntnisse
- Kenntnisse in der Anwendung von Microsoft Office (Word, Excel, Outlook)
- und die Bereitschaft sich in das Fachverfahren einzuarbeiten
mitbringen.
Sind noch Fragen offen oder möchten Sie einen „Schnuppertermin“ vereinbaren? Dann sprechen Sie bitte Herrn Cetinkaya (Tel. 02191-16-2734) oder Frau Friese (Tel. 02191-16 2369) an bzw. vereinbaren Sie alternativ einen Gesprächstermin.
Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 31.07.2025 ihre Bewerbung ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einreichen. Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle bitten wir darzulegen und zu begründen.
Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!