Im Fachdienst 2.50 – Soziales und Wohnen – ist in der Abteilung „Hilfen für Senioren und behinderte Menschen“ ab sofort die Stelle
Sachbearbeitung „Eingliederungshilfe SGB IX und Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen SGB XII“
in Vollzeit (w/m/d) zu besetzen.
Die Stelle ist im Stellenplan nach Bes. Gr. A 10 bzw. alternativ nach EG 9 c TVöD ausgewiesen.
Auf der ausgeschriebenen Stelle leisten Sie hauptsächlich gesundheitlich eingeschränkten und/oder behinderten Menschen aller Altersgruppen und mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen Hintergründen Hilfestellung.
Der Arbeitsbereich umfasst (vorbehaltlich organisatorischer Änderung im Aufgabenzuschnitt):
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Sie unterstützen behinderte Menschen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch finanzielle Hilfen. Häufig handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe an Bildung, durch diese erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die aufgrund Ihrer Behinderung notwendige Unterstützung bis zur Beendigung der Schulausbildung. Eine der wichtigsten Leistungen für die betroffenen Kinder mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung ist die Schulbegleitung durch Integrationshelfer/innen. Zu dieser Leistung gehört auch die Unterstützung am Nachmittag in einer Offenen Ganztagsschule, in einzelnen Fällen auch Einzelbeförderungen mit einem Taxi sowie heilpädagogische Therapien, Autismus-Therapien und sonstige Maßnahmen die der Person den Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern. Weiterhin umfasst das Tätigkeitsgebiet auch die Organisation des Fahrdienstes für behinderte Menschen in der Stadt Remscheid.
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII
Das Aufgabengebiet umfasst die Sicherung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit finanziellen Leistungen der Sozialhilfe, um es ihnen zu ermöglichen, möglichst lang und selbstständig in ihrem eigenen häuslichen Umfeld zu leben um so einen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Dazu gehören die Bearbeitung von Anträgen zu allen ambulanten pflegerischen Hilfen im häuslichen Bereich und in ambulant betreuten Wohngruppen nach dem SGB XII (wie z.B. Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Haushaltshilfe, Hausnotruf, Hilfsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes).
Über die jeweiligen Leistungsanträge ist unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Dazu gehört:
- Beratung und Information im Zusammenhang mit Leistungsanträgen zu allen Leistungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung und speziell zum SGB IX, XI und XII
- Ermittlung und Feststellung des sozialhilferechtlichen Hilfebedarfs
- Bearbeitung und Entscheidung von Leistungsanträgen mit allen nach dem SGB IX und XII im Einzelfall erforderlichen Leistungen
- Sicherung des Nachrangs der Sozialhilfe, durch Prüfung eigener Hilfsmöglichkeiten, vorrangiger Leistungen von Dritten, sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller,
- Abstimmung des Bedarfs und Koordination der Leistungen mit am Verfahren beteiligten Dritten (z.B. Angehörige, Betreuer, Pflegedienste, Pflegekassen, dem amtsärztlichen Dienst, Schulen, Jugendhilfe, Wohn- u. Pflegeberatung, Sozialdienst für Erwachsene und anderen öffentlichen Stellen).
Das Anforderungsprofil an die Bewerber/Bewerberinnen:
- Ein erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfahlen, der Finanzverwaltung oder des Justizdienstes bzw. ein erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs, ersatzweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. Juristische Staatsexamen ist zwingend vorzuweisen.
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder einem erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang 1, sowie die Bereitschaft, sich verpflichtend durch den Verwaltungslehrgang II entsprechend zu qualifizieren. Für die Zeit bis zum erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrgangs II erfolgt eine Zulagengewährung bei Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung.
Des Weiteren sollten Sie die Bereitschaft zum
- selbstständigen Handeln und Initiative bei der Aufgabenwahrnehmung,
- Verantwortungsbereitschaft und Engagement,
- Kommunikationsfähigkeit,
- Organisationsfreude und Koordinationsgeschick
- Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen
- Einfühlungsvermögen in die unterschiedlichsten Lebenssituationen pflegebedürftiger und/oder behinderter Menschen
und außerdem
- PC-Grundkenntnisse
- Kenntnisse in der Anwendung von Microsoft Office (Word, Excel, Outlook)
- und die Bereitschaft sich in das Fachverfahren einzuarbeiten
mitbringen.
Wir bieten Ihnen:
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit
- eine kollegiale Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Arbeitsbereiches
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben
- eine umfangreiche Einarbeitung und Teamarbeit
- Teilnahme an Schulungen
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich gern an Herrn Cetinkaya, Tel.: 02191 / 16 – 2734.
Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zu 09.10.2025 ihr Bewerbung ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.
Die Stadt Remscheid (ca.114.000 Einwohnerinnen und Einwohner) liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.remscheid.de abrufbar.
Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Auswalentscheidung erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellunggesetzes NRW sowie das § 164 SGB IX.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.