Arbeitgeber Landratsamt

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Herr Oliver Menacher
Sachgebietsleiter
+49(0) 991 3100 – 120
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Frau Monika Kaiser
Ausbildungsleiterin
+49(0) 991 3100 – 123
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Frau Sandra Kramheller
Praktikumsbeauftragte
+49(0) 991 3100 – 127
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Informationen zum Ausbildungsberuf Straßenwärter (m/w/d)

Ausbildungsart:

Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst, geregelt durch Ausbildungsverordnung (BBiG) und den TVAöD

Dauer:

3 Jahre

Wie verläuft die Ausbildung?

Die praktische Ausbildung erfolgt im Kreisbauhof Hengersberg.
Eine überbetriebliche Ausbildung erfolgt bei der Straßenmeisterei Gerolzhofen (Blockunterricht).
Die theoretische Ausbildung erfolgt am Berufsbildungszentrum in Würzburg (Blockunterricht).

→ Kreisbauhof Hengersberg

→ Berufsbildungszentrum in Würzburg

Was macht man in diesem Beruf?

Straßenwärter/-innen werden überwiegend handwerklich im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst tätig. Sie kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen und Straßenbauwerke wie Brücken, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest und beseitigen diese mit modernsten computergestützten Fahrzeugen und Geräten. Im Winter erledigen sie auch den Räum- und Streudienst.

→ Youtube-Video zum 50-jährigen Bestehen des Kreisbauhofs Hengersberg

Wo arbeitet man?

Straßenwärter/-innen arbeiten in erster Linie im Freien an wechselnden Arbeitsorten oder Betriebshöfen, z.B. dem Kreisbauhof.

Worauf kommt es an?

Eine rasche Auffassungsgabe, sowie technisches Verständnis und handwerkliches Geschick sind notwendig, um den richtigen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken zu gewährleisten und die Wartung moderner Geräte und Maschinen vorzunehmen.

Was verdient man in der Ausbildung?

  1. Ausbildungsjahr:  1.218,26 € (brutto)

  2. Ausbildungsjahr:  1.268,20 € (brutto)

  3. Ausbildungsjahr:  1.314,02 € (brutto)

gültig ab 03/2024

Zudem warten diese weiteren Vergütungen auf Sie:

  • ein jährlicher Lernmittelzuschlag

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Jahressonderzahlung
  • Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung

Während der Ausbildung, die in Vollzeit abgeleistet wird, stehen dem/der Auszubildenden 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr zu.

Welcher Schulabschluss?

  • Mittlerer Bildungsabschluss

  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

 


Wichtig!

Voraussetzung für die Einstellung ist die gesundheitliche Eignung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE, da der Erwerb dieses Führerscheins fester Bestandteil der Ausbildung ist.

Landkreis Deggendorf