Im Jobcenter Remscheid, einer gemeinsamen Einrichtung der Stadt Remscheid und der
Agentur für Arbeit, ist zum 01.12.2025 in der Rechtsbehelfsstelle eine Stelle
SB Ordnungswidrigkeiten SGB II (w/m/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Die Stelle ist im Stellenplan nach BesGr A 10/ EG 9c TVöD ausgewiesen.
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
- Durchsetzen von Mitwirkungspflichten bei Zuwiderhandlungen von leistungsberechtigten Personen, Arbeitgebern, sonstigen Dritten und privaten Trägern im Wege der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
- Erteilung von Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld
- Erteilung von Bußgeldern
- Erstattung von Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bei bewussten Zuwiderhandlungen und bei Verdacht von Straftaten
- Abgabe des Verfahrens an die Zollverwaltung, sofern der Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen besteht.
- Weiterleitung von Arbeitsverträgen mit Verdacht auf sittenwidrige Lohnzahlung/Lohnwucher oder Verstoß gegen das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollverwaltung.
- Prüfung von anonymen Anzeigen
- Eingehende (anonyme) Anzeigen über Leistungsmissbrauch (z.B. Schwarzarbeit, verschwiegenes Vermögen etc.) werden im Vorfeld geprüft. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der hiesige Außendienst beauftragt wird oder von den zuständigen Leistungsteams erforderliche Unterlagen angefordert werden.
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden (wie z.B. Zollverwaltung, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Einwohnermeldeamt, Gewerbemeldestelle, Jugendamt)
Vorausgesetzt werden:
- ein erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der Finanzverwaltung oder des Justizdienstes bzw. ein erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs, ersatzweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. Juristische Staatsexamen oder alternativ
- ein anderer erfolgreich abgeschlossener Bachelorstudiengang mit mind. 2-jähriger Erfahrung im Bereich SGB II oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I sowie eine mindestens 20-jährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, hiervon mindestens eine 5-jähige Berufserfahrung im allgemeinen Verwaltungsbereich
- fundierte Kenntnisse des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete
- hohe soziale Kompetenz, Flexibilität und Verhandlungsgeschick
- besondere Belastbarkeit und ausgeprägte Leistungsbereitschaft
- Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten
- Verantwortungsbereitschaft, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
- Team- und Konfliktfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit und gute PC-Kenntnisse
Wir bieten:
- eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- gute Teamarbeit, offenes Betriebsklima
- sehr hohes Maß an selbstständiger Tätigkeit und Verantwortung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Kriems unter der Telefonnummer 9518-498.
Anfragen sind auch per E-Mail möglich: Alexandra.Kriems@jobcenter-ge.de
Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 26. November 2025 ihre Bewerbung ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang
und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Geschäftsführung des Jobcenters Remscheid nach den dienstlichen Erfordernissen.
Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des § 164 SGB IX.