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FD 3.31 - SB Gewässerschutz (w/m/d)

Im Fachdienst 3.31 – Umwelt in der Abteilung Gewässer- und Bodenschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle

Sachbearbeitung Gewässerschutz (w/m/d)

unbefristet und in Teilzeit zu besetzen.

Die Stelle ist, vorbehaltlich der persönlichen Eignung, nach Entgeltgruppe 11 TVöD ausgewiesen und umfasst eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Nach Ablauf der Probezeit besteht die Möglichkeit, einen Teil der Arbeitsleistung im Homeoffice zu leisten.

Die Abteilung nimmt vornehmlich die sonderordnungsbehördlichen Aufgaben des Wasser- und Bodenschutzes in der Stadt Remscheid entsprechend der Vorschriften des Wasser- und Bodenschutzrechtes sowie der einschlägigen EU-Richtlinien wahr.

Ihre Aufgaben

  • Beurteilung entwässerungstechnischer Vorhaben zur Niederschlagswasserbeseitigung
  • für kommunale Einleitungen aus dem Trennsystem,
  • bei privaten Grundstücken,
  • für Einleitungen aus Gewerbe/Industrie
  • Fertigung der entsprechenden fachtechnischen Stellungnahmen bei Bauvorhaben und Bebauungsplanverfahren
  • Erteilen der erforderlichen wasserrechtlichen Bescheide wie wasserrechtliche Erlaubnisse für Einleitungen in Gewässer / Grundwasser und Genehmigungen der Abwasserbehandlungsanlagen
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes und Einhaltung von Auflagen, einschließlich der Bauüberwachung auch bei Sanierungsmaßnahmen
  • Im Rahmen der Gewässeraufsicht Abgabe von Stellungnahmen in Verfahren der Bezirksregierung zu Mischwassereinleitungen, Abwasserbeseitigungskonzepten und Kanalnetzanzeigen
  • Vollzug der Selbstüberwachungsverordnung Kanal für 3 ha-Flächen
  • Fachtechnische Stellungnahme und Kontrolle der Schmutz- und Niederschlagewasserbeseitigung bei Grundstücken ohne Anschluss an den öffentlichen Kanal (Kleinkläranlagen etc.)
  • Mitwirkung im Team Rufbereitschaft zur Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Ihr Profil

  • Erfolgreicher Abschluss als Diplom-Ingenieur/-in (FH/Uni) bzw. Bachelor/Master Eng./Sc. der Fachrichtungen Umwelt oder Umwelttechnik, Wasserwirtschaft, Bauingenieurwesen gerne Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen bzw. Studiengänge mit Bezug zum Wasser/Umweltrecht und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Bereich Wasserwirtschaft
  • Alternativ Technikerin/Techniker mit einschlägiger Fachrichtung und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung (Die Eingruppierung erfolgt bei diesem Personenkreis entsprechend ihrer Qualifikation zunächst in EG 10 TVöD)
  • Fundierte Fachkenntnisse (Wasserwirtschaft, Hydraulik)
  • Wünschenswert sind Kenntnisse des Verwaltungs-, Vergabe- und Baurechts
  • Eigeninitiative, Selbstständigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • Einsatz- und Entscheidungsfreude
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Ausgeprägte Teamfähigkeit und ein offenes, wertschätzendes und verbindliches Auftreten
  • Kommunikationsfähigkeit sowie ein lösungsorientiertes Verhandlungsgeschick und eine ausgeprägte Fähigkeit zur Konfliktbewältigung
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Gute EDV-Kenntnisse, Standardsoftware (MS-Office)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B

Haben Sie noch Fragen?

Nähere Auskünfte erteilen Herr Fischer unter 02191 / 16-3312, Jens.Fischer@remscheid.de und Frau Block-Jacobs 02191 / 16-2451, Michaela.Block-Jacobs@remscheid.de.

Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 15.12.2025 ihre Bewerbung ausschließlich

online

über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle begründet darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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