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2025-08-14T11:32:54+02:00 stellenangebote 2025-09-03T23:59:59+02:00 CHECK-IN www.mein-check-in.de#p485024 Stadt Remscheid und Technische Betriebe (TBR) Stadt Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1 Remscheid 42853 northrhine_westphalia DE

FD 2.53 - SB Heimaufsicht (w/m/d)

Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 2.53 – Gesundheitswesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

SB Heimaufsicht (w/m/d)

Aufsichtsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

Die Stelle ist im Stellenplan nach Bes.Gr. A 11 bzw. alternativ nach EG 10 TVöD (je nach Erfahrungsstufe zwischen 4.153 Euro und 6.154 Euro brutto) ausgewiesen.

Zu dem Aufgabenbereich der Stelle gehört u.a.:

  • Die Wahrung der Rechte, Interessen und Bedürfnisse von älteren, pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Erwachsenen mit Behinderung, die Betreuungs- und Wohnangebote nutzen.
  • Die Beratung und Information von:
    Nutzerinnen und Nutzer der Wohn- und Betreuungsangebote, deren Angehörige und rechtliche Betreuerinnen und Betreuer,
    Beiräte, bzw. Vertretungsgremien und Vertrauenspersonen,
    in den Wohn- und Betreuungsangeboten beschäftigten Betreuungs- und Pflegekräften und Leitungskräften,
    Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern von Wohn- und Betreuungsangeboten bei Neugründungen oder bei Umbaumaßnahmen
  • Die Überwachung der Einrichtungen i. S. d. WTG durch regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen.
  • Die Entgegennahme und Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden.
  • Das Ergreifen ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen nach dem WTG.

Die WTG-Behörde versteht sich als Partner aller Beteiligten um Probleme im gemeinsamen Dialog zu lösen. Sie ist aber auch berechtigt und verpflichtet ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Von den Bewerberinnen / Bewerbern wird erwartet:

  • Ein erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der Finanzverwaltung oder des Justizdienstes bzw. ein erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs, ersatzweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. juristische Staatsexamen
  • sicheres und ausgleichendes Auftreten
  • bürgerorientiertes Verhalten
  • gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht
  • die Bereitschaft
    - Kenntnisse der Sozialgesetzgebung zu erwerben
    - sich Grundkenntnisse im Bereich der Pflege anzueignen
    - sich bau-/technisches Verständnis anzueignen
    - den privateigenen PKW zu Dienstfahrten einzusetzen
    - Dienst bei Bedarf zu ungünstigen Zeiten auszuüben
    - sich schwierigen Situationen und konfliktreichen Diskussionen zu stellen
    - in einem Team zu arbeiten
    - Teilnahme an überörtlichen Erfahrungsaustauschen und Dienstbesprechungen
    - Teilnahme an internen und externen Fortbildungen

Die Stadt Remscheid liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Weitere Informationen sind unter http://www.remscheid.de im Internet abrufbar.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Pfitzner unter Tel. 16-3900 oder per E-Mail Jens.Pfitzner@remscheid.de zur Verfügung.

Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 03. September 2025 ihre Bewerbung ausschließlich

online

über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen, sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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