Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein*e
Sozialarbeiter*in (w/m/d) oder Sozialpädagoge*in(w/m/d)
(Kennziffer 42/2803)
für den Fachdienst Eingliederungshilfen des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie.
Der Fachdienst Eingliederungshilfe gehört als eigenständiges Team zur Familien- und Schulberatungsstelle. Aufgabe des Fachdienstes ist die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 35 a SGB VIII zur Gewährleistung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie die Steuerung des Hilfeprozesses nach § 36 SGB VIII.
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden)
- eine leistungsgerechte Vergütung bis zur Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE
- eine Jahressonderzahlung und einen leistungsbezogenen Entgeltbestandteil, ggf. eine Fachkräftezulage
- eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- eine hohe Arbeitsplatzgarantie und Planbarkeit einer sicheren beruflichen Zukunft
- eine gute Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Gleitzeitmodells der Stadt Herne
- ein gutes Angebot an persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und eine umfassende Einarbeitung, die auch Berufsanfänger*innen den Einstieg in das vielfältige Aufgabengebiet ermöglichen
- die grundsätzliche Möglichkeit von Homeoffice bzw. zur mobilen Arbeit
- eine vielseitige, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Arbeitsumfeld
- teamübergreifende Zusammenarbeit
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit umfangreichem Programm
- vielfältige Rabatte durch Corporate Benefits
- Angebot der Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberförderung („Extra-Rente“)
- es besteht das Angebot eines vergünstigten Großkundentickets für den ÖPNV oder der Finanzierung eines Fahrrades durch eine zinslose Gehaltsvorauszahlung sowie des Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Allgemeine Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Einschätzung und Bewertung des Bedarfes gem. § 35 a SGB VIII
- Bearbeitung und Begleitung von stationären, teilstationären und ambulanten Maßnahmen gem. § 35a SGB VIII im kombinierten Innen- und Außendienst
- Feststellung von Teilhabeeinschränkungen
- Bearbeitung und Gewährung von Förderung im Bereich der Teilleistungsstörung im außerschulischen Bereich (LRS, Dyskalkulie)
- Interne Beratung an der Schnittstelle Hilfen zur Erziehung
Diese Voraussetzungen müssen Bewerber*innen erfüllen:
- abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik (FH)/ Soziale Arbeit (BA) mit staatlicher Anerkennung oder
- eine mindestens gleichwertige Qualifikation, durch welche die tariflichen Voraussetzungen zur Eingruppierung erfüllt sind
- fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen
- hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Motivation sich in die Thematik der Eingliederungshilfen einzuarbeiten
Hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben sollen folgende Kompetenzprofile besonders ausgeprägt sein:
- Soziale Sensibilität
- Fachlich-methodische Kompetenz
- Diversity-Kompetenz
- Konfliktfähigkeit
Grundlage unserer Erwartungen ist das Kompetenzmodell der Stadt Herne, das Sie unter www.herne.de/kompetenzmodell einsehen können.
Wünschenswert sind:
- Erfahrungen im Bereich der Verwaltung
- fundiertes Wissen über die sozialrechtlichen Voraussetzungen der Hilfegewährung
- Kenntnisse über psychische Störung gemäß ICD 10
- Erfahrung in der eigenständigen Hilfeplandurchführung
Die Besetzung der Vollzeitstelle ist grundsätzlich in Teilzeitform (Job-Sharing) möglich. Bei der Funktionsübertragung auf zwei in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter*innen können nach Absprache aller Beteiligten bestimmte Arbeitszeitmodelle festgelegt werden.
Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und die Vielfalt der Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft. Für ihr beispielhaftes Handeln wurde die Stadtverwaltung Herne 2025 zum dritten Mal in Folge mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer Belegschaft widerspiegelt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind willkommen.
Werden auch Sie Teil des Teams und prägen zusammen mit rund 3.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Herne.
Nutzen Sie dazu unser Online-Bewerbungsverfahren und bewerben sich ganz einfach auf unserer Homepage unter www.herne.de/Rathaus/Stellen-und-Ausbildung/ bis zum 13. April 2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Kontakt:
Als Ansprechperson steht Ihnen für inhaltliche Fragen aus dem Fachbereich Kinder- Jugend-Familie Frau Misch (02323/16-3673) zur Verfügung. Für verfahrenstechnische Fragen wenden Sie sich an Herrn Schönherr vom Personaleinsatzmanagement (02323/16-2598). Weitere Informationen zur Stadt Herne finden Sie im Internet unter www.herne.de.