Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 2.50 - Soziales und Wohnen - in der Abteilung 2.50.3 „Soziale Planung, Entwicklung und Beratung“ schnellstmöglich die Stelle
Sachbearbeitung Pflege- und Wohnberatung („Beratung nach § 6 APG NRW und Beratung senioren- und behindertengerechtes Wohnen“) (w/m/d)
in Teilzeit mit 0,83 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (32,3 Wochenstunden) zu besetzen.
Die Stelle ist vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Bewertung nach Besoldungsgruppe A 11 bzw. alternativ nach Entgeltgruppe 9c TVöD ausgewiesen.
Aufgabe der Beraterin/des Beraters ist es, Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen im Beratungszentrum Markt 13 zu beraten und über die in Frage kommenden ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren. Weiterhin erfolgt die Beratung und Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen mit der Zielsetzung eines barrierefreien senioren- und behindertengerechten Wohnens.
Die Beratung erfolgt im Zusammenwirken mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, anderen an der komplementären und pflegerischen Versorgung beteiligten Einrichtungen sowie mit der örtlichen Wohnungswirtschaft.
Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit gehören im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
· Recherche und Aufbereitung von Informationen über komplementäre und pflegerische Hilfeangebote für betroffene Menschen und ihre Angehörigen sowie hinsichtlich des örtlichen barrierefreien Wohnangebotes
· Entwicklung von Beratungsinhalten
· trägerunabhängige Informations- und Beratungstätigkeit, zielgenaue Klärung von Versorgungssituationen mit Hilfe- und Pflegeleistungen im Einzelfall sowie Beratung und Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen mit der Zielsetzung eines barrierefreien senioren- und behindertengerechten Wohnens
· pflegefachliche Beurteilung notwendiger pflegerischer Hilfen und Beratung betroffener Personen und deren Angehöriger sowie Beratung und Unterstützung mit der Zielsetzung eines barrierefreien senioren- und behindertengerechten Wohnens
· neutrale Koordinierung freier Pflegekapazitäten von örtlichen Pflegeeinrichtungen
· Förderung der Entwicklung senioren- und behindertengerechten Wohnraumes
· Entwicklung und Sicherung von Kooperationsbeziehungen zu an Unterstützungsleistungen und an der Pflege und am Wohnen beteiligten Gruppen und Einrichtungen
· Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen
· Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anforderungsprofil:
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird der erfolgreiche Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nichttechnischer Verwaltungsdienst (ehemals gehobener nichttechnischer Dienst) bzw. ein erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs oder ein erfolgreich abgeschlossener Bachelor bzw. Diplom-Studiengang der Fachrichtung Soziale Arbeit / Sozialpädagogik erwartet.
Die Beratung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger sowie von Menschen mit dem Bedarf eines barrierefreien Wohnens erfordert ein detailliertes Wissen über in Frage kommende Hilfe- und Wohnangebote und deren Finanzierungsmöglichkeiten.
Hierzu bedarf es praktischer und theoretischer (pflege)fachlicher Kenntnisse und auch rechtliches Fachwissen.
Wenn Sie sich die Tätigkeit in der Pflege- und Wohnberatung vorstellen können, sollten Sie zudem insbesondere über folgende persönliche Voraussetzungen verfügen:
· stark ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere gegenüber kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen und deren pflegenden Angehörigen
· hohe Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft
· Organisationsgeschick und Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen
· Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
· Bereitschaft zur fortlaufenden Weiterbildung
· Kenntnisse in der Anwendung von Microsoft-Office
Da für die Tätigkeit neben speziellen Kenntnissen im Bereich der Sozialgesetzgebung auch Erfahrungen im Umgang mit hilfe-/pflegebedürftigen und älteren Menschen sowie beraterische Kompetenzen erforderlich sind, verfügen Sie idealerweise darüber hinaus über langjährige Erfahrung im Sozialwesen.
Sollten Sie noch Fragen haben, erhalten Sie weitere Auskünfte von Herrn Köppchen, Tel. 02191/16-2731 oder von Frau Krein, Tel. 02191/16-3836.
Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 17.09.2025 ihre Bewerbung ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen, sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.
Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.