NOCH FRAGEN?

Die richtige Ansprechperson findest du in der jeweiligen Stellenausschreibung.
2025-11-26T13:32:59+01:00 ausbildung CHECK-IN www.mein-check-in.de#p442288 Universitätsstadt Tübingen

01-53A-24/7 Anpassungslehrgang zur Anerkennung als staatl. anerkannte Erzieher (m/w/d) oder als staatl. anerkannter sozialpäd. Assistent (m/w/d)

DAS BRINGST DU MIT

Voraussetzung für eine Anerkennung eines ausländischen Berufs- oder Studienabschlusses im schulischen oder vorschulischen Bereich ist das Einreichen Ihrer Nachweise und Zeugnisse bei der zuständigen Stelle des Regierungspräsidiums Stuttgart. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bedingungen zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland.

 

Dieser Bescheid ist Voraussetzung, um einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Der Bescheid sagt aus, dass eine Anerkennung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher oder zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin / zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten möglich ist und welche Dauer der Anpassungslehrgang, mit welchem Sie die Anerkennung erwerben, umfasst.

 

Bitte fügen Sie diesen Bescheid des Regierungspräsidiums Ihren Bewerbungsunterlagen bei.

 

Empfohlen für eine erfolgreiche Durchführung des Anpassungslehrgangs wird das Sprachniveau B2.

 

HINWEISE

Die Dauer des Anpassungslehrgangs wird vom Regierungspräsidium vorgegeben. Die Dauer kann ca. zwischen 3 und 12 Monaten betragen.

Die Vergütung im Anpassungslehrgang erfolgt nach TVöD SuE S2.

 

 

DIE NÄCHSTEN FREIEN PLÄTZE
 

  • 1. April und 1. September

 

Bewerbungen sind jederzeit möglich.

 

 

BEI INTERESSE NIMM GERNE KONTAKT AUF MIT

Universitätsstadt Tübingen

Fachabteilung Kindertagesbetreuung

Lukas Siegle

E-Mail ausbildung-kita@tuebingen.de

Telefon 07071 204-2149 

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