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41/0040 Sachbearbeiter*in für die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen (w/m/d)

Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

 

Sachbearbeiter*in (w/m/d)

für die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen

(Kennziffer 41/0040)

 

in der Abteilung 41/4 – Wohnungswesen - im Fachbereich Soziales.

 

Die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW). Das Gesetz enthält unter anderem ordnungsrechtliche Vorgaben für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen etc.), personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert.

Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungsbetreiber*innen und ist Ansprechpartnerin für Anregungen und Beschwerden.

 

Wir bieten Ihnen:

 

  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. Besoldungsgruppe A10 LBesG NRW
  • ein unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis in Vollzeit (39 / 41 Wochenstunden)
  • eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • eine hohe Arbeitsplatzgarantie und Planbarkeit einer sicheren beruflichen Zukunft
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Gleitzeitmodells der Stadt Herne
  • ein gutes Angebot an persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und eine umfassende Einarbeitung, die auch Berufsanfänger*innen den Einstieg in das vielfältige Aufgabengebiet ermöglichen
  • die grundsätzliche Möglichkeit von Homeoffice bzw. zur mobilen Arbeit
  • eine vielseitige, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Arbeitsumfeld
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit umfangreichem Programm
  • vielfältige Rabatte durch Corporate Benefits
  • für Tarifbeschäftigte besteht das Angebot eines vergünstigten Großkundentickets für den ÖPNV, der Nutzung von Metropolradruhr-Fahrrädern oder der Finanzierung eines Fahrrades durch eine zinslose Gehaltsvorauszahlung

 

 

Die wesentlichen Aufgaben:

 

  • Durchführung von Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW), insbesondere:
    • Fragesteller*innen beraten
    • Leistungsanbietende informieren
    • WTG-Einrichtungen regelhaft und anlassbezogen prüfen
    • Prüfberichte erstellen
    • Ergebnisberichte veröffentlichen
    • Mängelberatungen durchführen und Mängelbeseitigungen anordnen
    • Betrieb eines Leistungsangebotes untersagen, falls erforderlich
    • Pflegekasse hinzuziehen, falls erforderlich
    • Anzeigepflicht überwachen und Anzeigen prüfen
    • Ausnahmegenehmigungen erteilen
    • Mitwirkung und Mitbestimmung fördern
    • Vertrauenspersonen bestellen
    • Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz informieren
    • Teilnahme an Dienstbesprechungen mit Bezirksregierung / Ministerium

 

  • Durchführung von Aufgaben nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO):
    • Fragesteller*innen beraten
    • Anträge prüfen und anerkennen
    • Anerkennungen widerrufen oder ruhend stellen, falls erforderlich
    • Jahresberichte prüfen
    • Angebote anlassbezogen prüfen
    • Bezirksregierung beteiligen, falls erforderlich
       
  • Festsetzung von Gebühren für alle Amtshandlungen nach WTG und AnFöVO
  • Teilnahme an interkommunalem Austausch zu den Themen WTG und AnFöVO

 

 

Diese Voraussetzungen müssen Bewerber*innen erfüllen:

 

  • eine Verwaltungsausbildung mit einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II und Zugehörigkeit zur Entgeltgruppe 9c TVöD oder
  • die Befähigung für die Zweite Laufbahngruppe des allgemeinen Verwaltungsdienstes ab dem ersten Einstiegsamt (vormals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)

 

Hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben sollen folgende Kompetenzprofile besonders ausgeprägt sein:

  • Soziale Sensibilität
  • Kommunikationskompetenz
  • Diversity-Kompetenz
  • Konfliktfähigkeit
  • Digitalkompetenz

 

Grundlage unserer Erwartungen ist das Kompetenzmodell der Stadt Herne, das Sie unter www.herne.de/kompetenzmodell einsehen können.

Die Besetzung der Vollzeitstellen ist grundsätzlich in Teilzeitform (Job-Sharing) möglich. Bei der Funktionsübertragung auf zwei in Teilzeit beschäftigte Mitarbeitende können nach Absprache aller Beteiligten bestimmte Arbeitszeitmodelle festgelegt werden.

 

Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und die Vielfalt der Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft. Für ihr beispielhaftes Handeln wurde die Stadtverwaltung Herne 2025 zum dritten Mal in Folge mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer Belegschaft widerspiegelt.

 

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind willkommen.

 

Werden auch Sie Teil des Teams und prägen zusammen mit rund 3.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Herne.

 

Bewerben Sie sich ganz einfach online auf unserer Homepage unter www.herne.de/Rathaus/Stellen-und-Ausbildung bis zum 15. September 2025.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Kontakt:

Als Ansprechperson steht Ihnen für inhaltliche Fragen aus dem Fachbereich Soziales Herr Lehnert (02323/16-3425) zur Verfügung.

Für verfahrenstechnische Fragen wenden Sie sich an Frau Ringleben vom Personaleinsatzmanagement (02323/16-2352).

Weitere Informationen zur Stadt Herne finden Sie im Internet unter www.herne.de.

Für diese Stelle empfehlen wir Ihnen die Bewerbung über Ihren PC oder Laptop. Damit Sie bequem das Gerät wechseln können, merken Sie sich die Stelle hier.