Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Sachbearbeiter*in (w/m/d)
für die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen
(Kennziffer 41/0045)
in der Abteilung 41/4 – Wohnungswesen - im Fachbereich Soziales.
Die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW). Das Gesetz enthält unter anderem ordnungsrechtliche Vorgaben für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen et cetera), personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Bewohnerbeiräte et cetera).
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungsbetreiber*innen und ist Ansprechpartnerin für Anregungen und Beschwerden.
Wir bieten Ihnen:
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. der entsprechenden Besoldungsgruppe gem. LBesG NRW
- ein unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis in Teilzeit (19,5 Wochenstunden)
- eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- eine hohe Arbeitsplatzgarantie und Planbarkeit einer sicheren beruflichen Zukunft
- eine gute Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Gleitzeitmodells der Stadt Herne
- ein gutes Angebot an persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und eine umfassende Einarbeitung, die auch Berufsanfänger*innen den Einstieg in das vielfältige Aufgabengebiet ermöglichen
- die grundsätzliche Möglichkeit von Homeoffice bzw. zur mobilen Arbeit
- eine vielseitige, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Arbeitsumfeld
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit umfangreichem Programm
- vielfältige Rabatte durch Corporate Benefits
- für Tarifbeschäftigte besteht das Angebot eines vergünstigten Großkundentickets für den ÖPNV, der Nutzung von Metropolradruhr-Fahrrädern oder der Finanzierung eines Fahrrades durch eine zinslose Gehaltsvorauszahlung
Die wesentlichen Aufgaben:
- Durchführung der umfassenden Prüf- und Beratungstätigkeiten auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) sowie der dazu ergangenen Rechtsverordnungen und Weisungen, insbesondere
- Heimaufsicht im Rahmen der Begehungen bzw. bei Beschwerden oder bei Bekanntwerden pflegerischer Mängel
- Inaugenscheinnahme des Bewohners / der Bewohnerin
- Prüfung der gesamten pflegerischen Versorgung des Bewohners / der Bewohnerin insbesondere hinsichtlich Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hygiene, Pflegehilfsmitteln und ärztlichen Verordnungen
- Qualitätskontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen
- sach- und fachgerechte Beratung des Pflegepersonals, der Pflegedienstleitung und der Heimleitung
- Abschließende Beurteilung
- Teilnahme an Sitzungen
- Mitwirkung in Arbeitskreisen
- Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung
Diese Voraussetzungen müssen Bewerber*innen erfüllen:
- einen erfolgreichen Abschluss zur/zum examinierten Krankenschwester/Krankenpfleger oder zur/zum examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder zur/zum examinierten Altenpfleger*in
- mehrjährige Berufserfahrung im stationären und/oder ambulanten Pflegebereich und ggf. Wahrnehmung von Leitungsaufgaben
- Erfahrung im Qualitätsmanagement (konzeptionelle Prüfung und Beratung)
- Administrative Fähigkeiten, wie das Erstellen von Konzepten, Gutachten und Schriftsätzen
- Fertigkeiten im Umgang mit einer EDV-unterstützten Arbeitsumgebung (Microsoft Word, Excel, PowerPoint, Access)
Wünschenswert ist:
- die langjährige Berufserfahrung im stationären (!) Pflegebereich
- Berufserfahrungen in der Beatmungspflege
- eine abgeschlossene Basisqualifikation zur Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung oder die Bereitschaft, eine entsprechende Basisqualifikation berufsbegleitend zu erwerben
- Weiterbildungen im Bereich Qualitätsmanagement
- die Motivation und Bereitschaft auch außerhalb der üblichen Zeiten zu arbeiten
Hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben sollen folgende Kompetenzprofile besonders ausgeprägt sein:
- Soziale Sensibilität
- Kommunikationskompetenz
- Diversity-Kompetenz
- Konfliktfähigkeit
- Digitalkompetenz
Grundlage unserer Erwartungen ist das Kompetenzmodell der Stadt Herne, das Sie unter www.herne.de/kompetenzmodell einsehen können.
Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und die Vielfalt der Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft. Für ihr beispielhaftes Handeln wurde die Stadtverwaltung Herne 2025 zum dritten Mal in Folge mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer Belegschaft widerspiegelt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind willkommen.
Werden auch Sie Teil des Teams und prägen zusammen mit rund 3.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Herne.
Bewerben Sie sich ganz einfach online auf unserer Homepage unter www.herne.de/Rathaus/Stellen-und-Ausbildung bis zum 15. September 2025.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Kontakt:
Als Ansprechperson steht Ihnen für inhaltliche Fragen aus dem Fachbereich Soziales Herr Lehnert (02323/16-3425) zur Verfügung.
Für verfahrenstechnische Fragen wenden Sie sich an Frau Ringleben vom Personaleinsatzmanagement (02323/16-2352).
Weitere Informationen zur Stadt Herne finden Sie im Internet unter www.herne.de.